Medizinische Fußpflege Langenhorn

Podologische Praxis im Therapiezentrum TuRBO am Ochselzoll

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Behandlungen beim Podologen helfen!

Unsere Füße tragen uns jeden Tag durch das Leben. Daher ist Gesunderhaltung und Pflege eine Grundvoraussetzung für ein unbeschwertes Verwenden dieser.
 
Neben der Behandlung krankhafter Veränderungen (z.B. in Folge von Diabetes mellitus – diabetisches Fußsyndrom) behandeln wir natürlich auch Probleme wie Hühneraugen, eingewachsene Zehennägel, Nagelpilz und Fußpilz.
 
Auf medizinischem Niveau bieten wir Schutz und Pflege für Ihre Füße, damit diese schön aussehen und schmerzfrei funktionieren.

In der Regel findet die Behandlung in unserer podologischen Praxis im Therapiezentrum TuRBO in Hamburg Langenhorn statt. Unser Podologe bzw. Podologin arbeitet dabei nach neuesten Verfahren und Methoden stets professionell.
 
Sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist und eine entsprechende Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt vorliegt, werden die Kosten der Behandlung durch die Krankenkasse übernommen.

Erkrankungen der Füße

Podologie - Fußbehandlungen in Hamburg Langenhorn

  • Diabetisches Fußsyndrom
  • Eingewachsener Nagel
  • Fußpilz
  • Hühnerauge & Dornschwiele
  • Hyperkeratose
  • Nagelpilz
  • Schweißfüße
  • Warzen
 
Sie finden uns im Therapiezentrum TuRBO direkt an der U1- Ochsenzoll an der Langerhorner Chaussee 623 in Hamburg Langenhorn.
 
 
Unser Team von freut sich auf Ihre Terminanfrage.
Sie erreichen TuRBO unter: 040 – 521 77 32

Die Podologie umfasst im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege auch die Behandlung geschädigter bzw. erkrankter Füße.
 
Die Berufsbezeichnung darf nur tragen, wer eine Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsschule absolviert hat.
 
Die therapeutischen Maßnahmen sind z.B.
– Druck- und Reibungsschutz
– Nagelbehandlung
– Hornhautabtragung
– Nasstechnik
– Nagelprothetik
– Nagelspangen
– Schuhberatung
 
Die Behandlungen ohne Heilmittelverordnung hat der Patient vollumfänglich selbst zu tragen.
Bei Behandlung mit Heilmittelverordnung ist lediglich der Eigenanteil zu übernehmen.

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