Unfallleistungen – Behandlung und Therapien

Ambulante Rehabilitation für BG- und Privatpatienten

Ergotherapie

 Das Behandlungsziel in der Ergotherapie nach einem Versicherungsunfall (Berufskrankheit, Arbeitsunfall) ist es  die folgenden Störungen zu rehabilitieren:

  • Störungen der psychosozialen Funktionen
  • Störungen der motorischen, sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen
  • Kognitive Störungen /neuropsychologischen Hirnfunktionsstörungen
Grundlage der Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte Verordnung.
 
Im Rahmen der Rehabilitation nach Versicherungsfällen (Arbeitsunfällen/
Berufskrankheiten) kommt eine ergotherapeutische Behandlung zur Therapie von Störungen der motorischen, sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen in Betracht. Ergotherapie kann weiter erbracht werden zur Therapie von sowie zur Therapie von arbeitsspezifischen Fähigkeitsstörungen und 2. Ausstellen der Verordnung. Die ergotherapeutische Behandlung wird auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung erbracht, die von einem von den Unfallversicherungsträgern hierzu bevollmächtigten Arzt ausgestellt wurde.
Wer ist berechtigt, eine Verordnung auszustellen?
  • Der Durchgangsarzt
  • Handchirurg nach § 37 Abs. 3
  • Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
  • Hinzugezogene Ärzte nach § 12
  • Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
darf Heilmittel verordnen, andere Ärzte (z. B. behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) darf nur verordnen, wenn die vorherige Zustimmung
des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgt ist.
 
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne unser Team vom Therapie- und Rehabilitationszentrum Baumgarten am Ochsenzoll in Hamburg Langenhorn / Norderstedt.

Physiotherapie

Das Behandlungsziel in der Physiotherapie nach einem Versicherungsunfall (Berufskrankheit, Arbeitsunfall) ist es u.a. die folgenden Störungen zu rehabilitieren:

  • Die Beweglichkeit verletzter und/oder mitbetroffener Gelenke zu verbessern oder wiederherzustellen
  • Muskelkraft aufzubauen
  • verkürzte Muskulatur zu dehnen
  • Belastungstraining sowie die Verbesserung des Koordinations- und Gleichgewichtsvermögens sowie Stabilisationstraining.
Wer ist berechtigt, eine Verordnung auszustellen?
  • Der Durchgangsarzt
  • Handchirurg nach § 37 Abs. 3
  • Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
  • Hinzugezogene Ärzte nach § 12
  • Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
darf Heilmittel verordnen, andere Ärzte (z. B. behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) darf nur verordnen, wenn die vorherige Zustimmung
des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgt ist.
 
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne unser Team vom Therapie- und Rehabilitationszentrum Baumgarten am Ochsenzoll.
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WICHTIG: CoronaNews Stand 17.02.2022

Sicherheit und Gesundheit zuerst.

AB MONTAG, 21.02.2022, BESTEHT DIE FFP2 MASKENPFLICHT IN UNSEREM THERAPIEZENTRUM!

Wir bitten Patienten mit Symptomen von Grippe bzw. Coronaverdacht Ihre Therapie / Behandlung auszusetzen!!! Nur durch Rücksichtnahme und Bedachtheit können wir Sie und uns schützen.
 
Bitte melden Sie sich telefonisch ab. Nur so können wir bestmöglich im Sinne aller unsere Leistungen aufrecht erhalten. Bei Urlaub in einem Risikogebiet sollten Sie sich möglichst erst testen lassen, bevor Sie die Praxis aufsuchen.
 
MUND-/NASENSCHUTZ IST PFLICHT IM ÖFFENTLICHEN RAUM (ab dem 5. Lebensjahr)
 
Um Ihre Therapie wahrnehmen zu können benötigen Sie eine FFP2-Maske. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen diesen nicht zur Verfügung stellen können. BITTE BRINGEN SIE SICH EINE EIGENE FFP2-MASKE MIT.
 
BITTE ACHTEN SIE IMMER AUF ABSTAND, HÄNDEREINIGUNG UND NIESEN IN DIE ELLENBEUGE. 

Beachten Sie dazu bitte auch die Aushänge im TuRBO.
 

Liebe Patienten, liebe Teilnehmer und liebe Kunden,
 
ab Samstag, den 20. November werden wir in der Praxis für alle medizinischen Gruppenkurse in geschlossenen Räumen die 3G-Regel anwenden.
 
Dies betrifft die Rehasportkurse, T-RENA, KGG und das Freie Training!
 
Bitte legt bei den Übungsleitern einen entsprechenden Nachweis vor oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest.
 
Dies ist eine praxisinterne Entscheidung zum Schutz aller Patienten, Teilnehmer und Mitarbeiter.
 
Danke für das Verständnis.
Das TuRBO-Team

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